Elektrische Betriebssicherheit
Warum elektrische Betriebsmittel & Anlagen prüfen lassen?
Die Prüfung von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht. Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für Art, Umfang und Fristeinhaltung der Sicherheitsprüfungen. Im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wird. Auch als Betreiber sind Sie für die Sicherheit von den eigenen Mitarbeitern, Lieferanten und Besuchern verantwortlich.
Nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0701-0702
Als ortsveränderliche Geräte bezeichnet man elektrische Betriebsmittel, die in der Regel mittels eines Steckers leicht von einem zu einem anderen Ort bewegt werden können. Diese Betriebsmittel sind nach DGUV V3 und V4 (deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in regelmäßigen Abständen zu Prüfen. Geprüft wird nach den Normen genauer nach der DIN VDE 0701-0702 (DIN EN 62638. Ebenso wird nach der TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherhit) in einer Gefährdungsbeurteilung eine Frist der Wiederholungsprüfung festgelegt.
Nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0105-100
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle fest angebrachten Betriebsmittel und alle Betriebsmittel, die durch Ihre Masse nicht einfach bewegt werden können. Einfach ausgerdückt sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel an ihren Aufstellungsort gebunden. Dazu gehören auch alle Betriebsmittel die fest eingebaut sind, wie Lampen, Kühlschränke, Warmwasserspeicher, Elektroherde usw…
Nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0105-100 / 0100-600
- wiederkehrende Prüfung
- Erstprüfung oder nach Umbauten, Anpassungen sowie Erweiterungen der Anlagen.
Die Prüfung, ob nun zur Abnahme oder wiederkehrend ist um einiges komplexer als die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und darf daher ausschließlich von Elektrofachkräften kurz EFK durchgeführt werden. Diese Prüfung ist ebenso wie die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel in regelmäßigen wiederkehrenden Intervallen gesetzlich vorgeschrieben. Als ortsfest bezeichnet man Elektroinstallationen wie Haupt- und Unterverteilungen, elektrische Anlagen und Maschinen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet hierbei die rechtliche Grundlage ebenso die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in unserem Fall die DGUV V3. Die wiederkehrende Pflichtprüfung dient dazu eventuell vorhandene oder absehbare Mängel auch vorbeugend aufzudecken und in einem Bericht, dem Auftraggeber, anzuzeigen. Diese angezeigten Mängel sind anschließend zu beheben, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Eine Unterlassung der Prüfung oder Abschaltung der Mängel ist seit Mitte 2015 eine Straftat nach § 26 BetrSichV. Meist sind auch Vermieter bzw. Eigentümer von Mietwohnungen dazu verpflichtet, da die AGBs des Energieversorgers dies fordern.
Durch eine solche Prüfung und dem richtigen Umgang mit dem daraus resultierenden Ergebnis, schützen Sie sich nicht nur vor Personen- und Sachschäden, sondern auch vor eventuell vorkommenden Produktionsausfällen und der meist verheerend finanziellen Auswirkungen.
Prüfung von E-Ladesäulen nach VDE 0122-1
Ladesäulen für Elektroautos sind laut DGUV Vorschrift 3DA ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel und unterliegen somit den gesetzlichen Prüfungen und Prüffristen. Starre Prüffristen gibt es jedoch nicht, sie sind im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und niederzuschreiben. Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind danach mindestens alle vier Jahre von einer „Zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1203“ auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen.
Wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzanlagen nach DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Beiblatt 3
Diese geforderte Sachkundeüberprüfung muss durch eine zertifizierte Blitzschutzfachkraft durchgeführt werden. In explosiongefährdeten Bereichen ist zudem die Weiterbildung mit einem Zertifikat zur BEx-Fachkraft nötig. Die Prüfung und deren wiederkehrender Interwalle sind in der DIN je Blitzschutzklasse eingeteilt. Das Blitzschutzsystem gehört zum Brandschutz sowie zur elektronischen Anlage eines Gebäudes und besteht aus mehreren Bereichen wie dem Auffangsystem, Fangeinrichtigungen, Ableitungssystem, Erdungssystem, (Blitzschutz) Potentialausgleich und Überspannungsschutz bzw. Blitzstromableitern in den elektrischen Anlagen sowie der Kommunikationstechnik wie Fernsehen, Internet und Telefonie.
Dieses ganzheitliche Blitzschutzsystem auch LPS genannt, wird bei einer Prüfung erfasst und im Nachgang dokumentiert und dem Auftraggeber in gewünschter Form zur Verfügung gestellt. Wird nur ein Teil einer Anlage geprüft ist keine Aussage über eine ganzheitlich funktionierende Anlage möglich und somit ist der Eigentümer oder Auftraggeber rechtlich nicht mehr sicher in einem Schadensfall. Die Instandhaltung der Anlage ist ebenso wie die Prüfung eine Pflicht.
Wartungen nach VDMA 24186 Teil 5
Die Wartung elektrischer Anlagen ist ein wichtiger bestandteil der elektrischen Betriebssicherheit.
Diese beinhaltet z.B.:
Das Überprüfen auf Verschmutzungen, beschädigungen, Korrosion, Funktionserhaltenes Reinigen, überprüfen auf festen Sitz der Anschlüsse und das dementsprechende Nachziehen aller Anschlüsse, FI/RCD Schutzschlter prüfen, überprüfen der Dokumentation auf vollständigkeit sowie der erstellung einen Wartungsberichts.
Auf Wunsch kann auch ein Thermografiebild der Elektrischen Anlage erstellt werden um mögliche Hotspots zu lokalisieren und zu beheben.